Tattoos und Piercings beim Zoll
In Bezug auf „Tattoos und Piercings beim Zoll“ spielen ein angemessenes Auftreten und ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild zentrale Aspekte, die von den Bewerberinnen und Bewerber erwartet werden. Tattoos und Piercings sowie Körperschmuck allgemein sind nicht generell verboten, es gibt jedoch klare Vorgaben und Einschränkungen vom Zoll, die zu beachten sind.
Tattoos, Piercings, Körperschmuck: Was ist beim Zoll nicht erlaubt?
Ob du die Eignung für den Zoll mitbringst, kann maßgeblich von der Positionierung und der Darstellung deiner Tattoos, Piercings, Flesh-Tunnels, Flesh-Plugs oder Brandings beeinflusst werden. Generell ist Körperschmuck an gut sichtbaren Stellen, insbesondere an Armen, Hals und Kopf, weniger angesehen und könnte deine Chancen für eine Bewerbung beim Zoll limitieren. Letztendlich verkörperst du als Bundesbeamter oder -beamtin der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb ist jede Tätowierung und jeglicher Körperschmuck, der Symbole oder Bilder mit rechts- oder linksextremen, extremistischen, demütigenden, sexistischen, diffamierenden, gewaltverherrlichenden oder menschenfeindlichen Inhalten zeigt, absolut inakzeptabel und führt zur Ablehnung deiner Bewerbung.
Darüber hinaus sollten sichtbare Tattoos und Piercings während der Arbeitszeit sowie bei offiziellen Anlässen abgedeckt oder entfernt werden, um ein professionelles und respektvolles Erscheinungsbild zu wahren. Zudem muss klar sein, dass auch kleinste Veränderungen im Erscheinungsbild, wie ein neues Piercing oder Tattoo, der zuständigen Stelle mitgeteilt werden müssen. Die Nichtbeachtung dieser Regelung kann Konsequenzen nach sich ziehen.
Tipp: Möchtest du dich beim Zoll bewerben, solltest auf jeden Fall bei einer etwaigen Planung und Umsetzung von Tattoos und/oder Piercings die hier aufgeführten Kriterien im Hinterkopf behalten und sicherstellen, dass die gewählten Motive und Platzierungen den Vorgaben und Erwartungen des Zolls entsprechen.