Zoll mittlerer Dienst
Inhalte im Beitrag
- 18. April 2023
Voraussetzungen
Das bringst du mit:
- Du hast einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit zweijähriger anerkannter Berufsausbildung des Bundesinstituts für Berufsbildung (mindestens Niveau 3 des DQR).
- Du besitzt die deutsche bzw. EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit.
- Du bist zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 49 Jahre.
- Du brauchst das Deutsche Sportabzeichen in Bronze, Silber oder Gold, das du spätestens bis zum 15. Juni deines Einstellungsjahrs vorlegen musst. Hier findest du weitere Infos zum deutschen Sportabzeichen.
Weitere Voraussetzungen:
- Du bist nicht vorbestraft.
- Du setzt dich für die freiheitliche demokratische Grundordnung ein.
- Du bist grundsätzlich bereit, Uniform und eine Waffe zu tragen.
- Du hast kein Problem damit, im Schichtdienst zu arbeiten.
Deine Skills:
- Du arbeitest gern im Team.
- Du interessierst dich für Recht und Wirtschaft.
- Du übernimmst Verantwortung.
- Du bist flexibel und mobil.
- Du bist emotional stabil, auch in schwierigen Situationen.
Bewerbung
Damit deine Bewerbung vom Zoll berücksichtigt werden kann, muss diese zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen form- und fristgerecht versendet werden. Die Bewerbungsunterlagen kannst du entweder elektronisch per E-Mail (nur im PDF-Format ohne Hyperlinks) einreichen oder auf dem klassischen Postweg verschicken. Auf dem Postweg versendete Bewerbungsunterlagen müssen als Loseblattsammlung versendet werden.
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsanschreiben
- Vollständig ausgefüllter Bewerberbogen 5330
- Tabellarischer Lebenslauf
- Beglaubigte Kopien deiner Schulabgangs- und Prüfungszeugnisse
- Beglaubigter Nachweis des Deutschen Sportabzeichens, mindestens in Bronze
Ergänzungen nur bei Bedarf:
- Aktuelle Studienbescheinigung und Nachweise über bisherige Studienabschlüsse, Ausbildungs- bzw. Studienleistungen
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen
- Beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
- Arbeitszeugnisse
- Beglaubigte Kopie des Zulassungs- bzw. Eingliederungsscheins sowie der Dienstzeugnisse der Bundeswehr
Auswahlverfahren
Schriftliches Auswahlverfahren:
Wenn deine Bewerbungsunterlagen erfolgreich geprüft worden sind und du grundsätzlich für den Zoll geeignet bist, wirst du zum schriftlichen Auswahlverfahren eingeladen. Dieses dauert 3,5 Stunden und fragt Mathematikkenntnisse, Sprachverständnis und Allgemeinwissen ab. Zudem muss von dir eine Arbeitsprobe in schriftlicher Form erstellt werden.
Mündliches Auswahlverfahren:
Wurde das schriftliche Auswahlverfahren von dir mit ausreichender Punktzahl bestanden, erhältst du eine Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren, wo man dich persönlich kennenlernen möchte. Neben einem Interview, erwarten dich im mündlichen Test ein Rollenspiel und eine Gruppendiskussion.
Ausbildung
Die zweijährige Zoll Ausbildung im mittleren Dienst teilt sich in Unterrichtsabschnitte und praktische Ausbildungsetappen auf. Die Theorie findet mit etwa 25 anderen Anwärterinnen und Anwärtern in einer Klasse an den Ausbildungsstätten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung (BWZ), zum Beispiel in Plessow, Leipzig, Rostock oder Sigmaringen, statt. Die praktischen Ausbildungsabschnitte absolvierst du an den Zolldienststellen deines Hauptzollamts. Für die Dauer deiner Ausbildung bekommst du ein Laptop mit allen notwendigen Vorschriften zu Verfügung gestellt.
1. Einführungspraktikum:
Mit Beginn deiner Ausbildung erhältst du zunächst in einem einwöchigen Einführungspraktikum erste Einblicke in den Berufsalltag und lernst unter anderem die Ausbildungsleitung kennen. Diese ist für die inhaltliche und organisatorische Planung sowie Durchführung der praktischen Ausbildung verantwortlich.
2. Einführungslehrgang:
Danach startet für dich der sechsmonatige Einführungslehrgang an einem Standort des BWZ. Wo du dich neben ca. 25 bis 30 anderen Teilnehmern im Klassenverband mit den rechtlichen Grundlagen der Arbeit vertraut machst.
3. Unterrichtsinhalte:
- Berufliche Grundbildung einschließlich Informationstechnik
- Vollzugsrecht
- Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- Zolltarifrecht
- Verbrauchsteuerrecht
- Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht
- Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
- Sozialversicherungsrecht
- Ausländerrecht
4. Zwischenprüfung:
Der Einführungslehrgang schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Hierzu musst du vier Klausuren zu den Themen schreiben, die in den letzten sechs Monaten behandelt wurden. Solltest du die Zwischenprüfung beim ersten Mal nicht bestehen, bekommst du einen zweiten Versuch.
5. Praktische Ausbildung:
Jetzt beginnt der praktische Teil der Ausbildung. 12 Monate arbeitest du nun in verschiedenen Dienststellen und lernst nach und nach die Aufgaben des Zolls kennen, wie z. B. bei Kontrollen, der Sachbearbeitung oder bei Ermittlungen.
6. Abschlusslehrgang:
Hast du den praktischen Teil deiner Ausbildung hinter dir gebracht, geht es wieder zurück auf die Schulbank. Der sechsmonatige Abschlusslehrgang vertieft noch einmal die erlernten rechtlichen Grundlagen.
- Vollzugsrecht
- Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- Verbrauchsteuerrecht
- Allgemeines Steuerrecht, Vollstreckungsrecht
- Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
- Sozialversicherungsrecht
- Ausländerrecht
- Zudem wird ein Sporttest durchgeführt, der – neben späteren Fortbildungen – Voraussetzung für eine Tätigkeit in den waffentragenden Bereichen der Zollverwaltung ist
7. Laufbahnprüfung:
Die Ausbildung beim Zoll schließt mit der Laufbahnprüfung ab, diese besteht aus vier Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Bringst du die Laufbahnprüfung erfolgreich hinter dir, bist du ausgebildete Zöllnerin bzw. ausgebildeter Zöllner. Es folgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Beruf & Karriere
Bei Bestehen der Laufbahnprüfung erfolgt in der Regel die Ernennung zur Zollobersekretärin / zum Zollobersekretär unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe. Während der Probezeit wirst du mindestens in zwei Verwendungsbereiche eingesetzt. Nach Ablauf der Probezeit erfolgt die Ernennung zur Beamtin / zum Beamtin auf Lebenszeit. Hast du genügend Berufserfahrung gesammelt, kannst du auch im Ausland arbeiten, z. B. als Zollverbindungsbeamtin oder -beamter weltweit.
Besoldung & Beförderung
Die Besoldung wird nach bundeseinheitlichen Bestimmungen geregelt. Im mittleren Dienst gibt es die Besoldungsgruppen A7 bis A9. Grundsätzlich ist eine Beförderung zur Zollhauptsekretärin / zum Zollhauptsekretär bzw. Zollamtsinspektorin / Zollamtsinspektor möglich und abhängig von der Eignung, Befähigung sowie der fachlichen Leistung.
Fortbildung & Aufstieg
Zur Vertiefung des Fachwissens bietet die Zollverwaltung regelmäßige Fortbildungen an. Außerdem können bei besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zum Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen nicht-technischen Zolldienstes zugelassen werden.
Wie fandest du diesen Beitrag?
benjaminnolte//stock.adobe.com