Zoll ärztliche Untersuchung
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- 25. Januar 2023
Ablauf der ärztliche Untersuchung beim Zoll
Bei der Zoll ärztlichen Untersuchung wird dein Körper einmal von oben bis unten von einem Arzt bzw. einer Ärztin durchgecheckt. Insbesondere werden deine Gelenke sowie dein Körperbau und Skelettsystem unter die Lupe genommen, zudem musst du dich noch einen Hör- und Sehtest unterziehen. Eine Urinprobe sowie die Abnahme von Blut ist ebenfalls Bestandteil der Untersuchung beim Zoll Arzt. Wie sich der Ablauf der Zoll ärztlichen Untersuchung im Detail gestaltet, haben wir hier einmal für dich verdeutlicht.
1. Anamnesebogen:
Vor der Untersuchung musst du deinen Anamnesebogen (gesundheitliche Vorgeschichte) und das Einladungsschreiben vom Zoll abgeben. Des Weiteren benötigst du zur Vorlage deinen Personalausweis. Nach einer kurzen Wartezeit startet dann auch schon die Untersuchung beim Zoll Arzt.
2. Urinprobe:
Die Untersuchung selbst beginnt üblicherweise mit einer Urinprobe. Der Urintest dient dazu, Rückschlüsse auf bestimmte Krankheiten oder möglichen Drogenkonsum zu ziehen.
3. Sehtest:
Beim Sehtest wird deine Sehschärfe mit einen Landolt-Sehtest (Landoltring) sowie dein farbliches Sehvermögen überprüft (ausreichende Farbunterscheidung von Rot und Grün).
4. Hörtest:
Nach dem Sehtest folgt auch schon direkt der Hörtest. Mittels spezieller Kopfhörer (Tonaudiogramm ) werden dir verschiedene Töne vorgespielt, die du per Knopfdruck oder Handzeichen anzeigst. Jedes Ohr wird hierbei einzeln behandelt.
5. Blutabnahme:
Die Blutabnahme dient in erster Linie dazu, Einblicke in dein Gesundheitswesen zu geben. Der Arzt kann anhand der Werte Rückschlüsse auf mögliche Erkrankungen oder Vorerkrankungen ziehen.
6. Herz-Kreislauf-Check:
Nach der Blutabnahme folgt ein Herz-Kreislauf-Check. Hier wird vom Arzt deine Lunge und das Herz abgehört und der Blutdruck gemessen. Zudem werden noch ein paar weitere körperliche Funktionstests durchgeführt.
7. Abschlussgespräch:
Zum Ende der ärztlichen Untersuchung folgt noch ein abschließendes Gespräch mit dem Arzt und eine kurze Auswertung. Das Ergebnis über deine Diensttauglichkeit bekommst du dann schriftlich mitgeteilt. Insgesamt dauert die komplette Untersuchung nicht länger als eine Stunde.
Hinweise für Waffenträger:
Wenn du Waffenträger beim Zoll werden möchtest, musst du nach deiner bestanden Ausbildung eine weitere ärztliche Untersuchung über dich ergehen lassen. Unter anderem wird dann noch ein Lungenfunktionstest sowie ein Belastungs- und Ruhe-EKG durchgeführt. Eine Brille ist übrigens nicht gleich ein Ausschlusskriterium für Waffenträger beim Zoll.
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Anforderungen Sehkraft: Mit Brille zum Zoll?
Kann man mit Brille zum Zoll? – Ja kann man. Unabhängig davon, ob du eine Brille oder Kontaktlinsen trägst, kannst du für den allgemeinen Zolldienst eingestellt werden. Bei einer vorhandenen Sehschwäche ist eine bestimmte Sehkraft (Dioptrien) der Augen keine Voraussetzung für die Einstellung beim Zoll. Die Fehlsichtigkeit muss nur durch eine Sehhilfe, wie z. B einer Brille, ausgeglichen werden. Weitere Anforderungen an das Sehvermögen haben wir im Folgenden aufgelistet.
Gesichtsfeld:
- Normales Gesichtsfeld beider Augen, wobei kleine inselförmige, sich nicht deckende Gesichtsfeldausfälle zulässig sind.
Farbensinn / Rot-Grün-Schwäche:
- Grundsätzlich ist für eine Einstellung beim Zoll das Farbunterscheidungsvermögen für rot und grün nicht mehr von Relevanz.
- Für die Einstellung in den waffentragenden Bereich wird eine leichte Rot-Grün-Schwäche toleriert: Der Anomaliequotient darf innerhalb des Toleranzbereichs von 0,5 bis 2,3 liegen.
- Für die Einstellung beim Wasserzoll darf der Anomaliequtient innerhalb des Toleranzbereichs von 0,7 bis 3,0 liegen.
Mobilität:
- Freie Beweglichkeit der parallel stehenden Augen (kein Schielen).
Ausschlussgründe für den Zolldienst
In den Vorbereitungsdienst für den mittleren und gehobenen Zolldienst kannst du nur eingestellt werden, wenn du erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen hast und nach der ärztlichen Untersuchung beim Amtsarzt, die gesundheitlichen Anforderungen an den Zolldienst erfüllst. Demzufolge veranlasst die Einstellungsbehörde, für die zur Einstellung vorgesehenen Bewerber/-innen, eine ärztliche Einstellungsuntersuchung. Die hier nachstehend aufgeführten körperlichen und gesundheitlichen Mängel sind absolute Ausschlussgründe beim Zoll und führen zur Dienstuntauglichkeit.
Absolute Ausschlussgründe:
- Fettleibigkeit; Missbildungen erheblicher Art; schwere Entwicklungsstörungen
- Chronische, entstellende, übertragbare oder zu starken Rückfällen neigende Hautkrankheiten
- Akute oder noch behandlungsbedürftige Geschlechtskrankheiten; schwere oder behindernde Erkrankungen der
Geschlechtsorgane - Deutliche Vergrößerung der Schilddrüse
- Erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit
- Minderung der Hörfähigkeit für Flüstersprache unter 5 m bereits auf einem Ohr; chronische Erkrankung oder
Veränderung des äußeren, mittleren oder inneren Ohres, insbesondere Veränderungen des Trommelfelles - Sprachstörungen wie Stottern oder Stammeln; chronische Heiserkeit; chronische Kehlkopfentzündungen
(es ist eine milde Beurteilung zulässig, geringe Mängel schließen eine Tauglichkeit nicht aus) - Weniger als 6 Kaueinheiten, einschließlich gut eingegliederten Zahnersatzes; nicht vollständige oder nicht durch
einwandfrei eingegliederte Stiftzähne oder Kronen vervollständigte Schneidezähne; starke Anfälligkeit von Karies;
fortgeschrittene Paradentose - Aktive oder latente Tuberkulose der Lunge oder des Brustfelds; rezidivierende oder chronische Erkrankung der Luftwege
- Herzklappenfehler, Erkrankung des Herzmuskels oder Herzbeutels
- Hypertonie (systolisch über 160, diastolisch über 100), Hypotonie (systolisch unter 100); dauernd erhöhte Pulszahlen im
Liegen, Stehen oder nach Belastung - Funktionelle oder geistig-psychische Schäden, die rückfällige Beschwerden oder eine vorzeitige Minderung der
Leistungsfähigkeit befürchten lassen; Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen sowie Anfallsleiden jeglicher Art - Alkoholismus und sonstige Suchtformen
Die Übersicht ist nur beispielhaft, ähnliche Fälle sind entsprechend zu beurteilen.
Tattoos und Körperschmuck beim Zoll
Sind Tattoos und Piercings beim Zoll erlaubt?
Grundsätzlich sind Tätowierungen, Piercings, Flesh-Tunnels, Flesh-Plugs oder Brandings beim Zoll nicht verboten. Es kommt jedoch darauf an, an welchen Körperstellen du diese hast und was sie darstellen. Körperschmuck an sichtbaren Stellen, wie an Armen, Hals und Kopf, sind weniger gern gesehen und können deine Chancen beim Zoll mindern. Ein absoluter Ausschlussgrund ist Körperschmuck, der rechts- oder linksradikale, extremistische, entwürdigende, sexistische, diffamierende, gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Dinge zeigt.
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