Zollgehalt & Besoldung
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- 3. August 2023
Besoldung beim Zoll
Strenggenommen erhalten Zollbeamte gar kein Gehalt für ihre Arbeit, sondern Bezüge. Diese sind wiederum Leistungen des Staates dafür, dass die Beamtinnen und Beamten, egal ob nun Zöllner, Polizist oder Soldat, gegenüber dem Staat zur Treue verpflichtet sind. Demzufolge ist auch für alle Beamtinnen und Beamten die Besoldung im Bundesbesoldungsgesetz fest geregelt und deutschlandweit einheitlich.
In erster Linie besteht die Besoldung beim Zoll aus dem Grundgehalt, welches nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7 steigt. Ergänzt wird es durch den Familienzuschlag sowie etwaige weitere Zulagen. Des Weiteren können auch Leistungsprämien bzw. Leistungszulagen sowie Sonderzuschläge gezahlt werden. Für Zollbeamte, die im Ausland tätig sind gibt es spezifische Auslandsbezüge. Die Besoldung wird monatlich im Voraus gezahlt.
Gehalt während der Zoll Ausbildung
Schon zu Beginn deiner Ausbildung beim Zoll verdienst du ein Gehalt, das sogenannte Anwärtergehalt. Dieses wird monatlich im Voraus gezahlt und ist in ganz Deutschland einheitlich geregelt. Im mittleren Dienst bekommst du als Anwärterin oder Anwärter ca. 1.307 € brutto ausgezahlt. Absolvierst du das duale Studium im gehobenen Dienst, dann wirst du mit etwa 1.557 € brutto entlohnt. Abhängig vom Familienstand wird das Grundgehalt noch durch einen Familienzuschlag ergänzt, bleibt aber grundsätzlich bis zum Ende der Ausbildung gleich. Wenn du wissen möchtest wie viel du als Anwärterin bzw. Anwärter beim Zoll verdienst, dann kannst du dir mit dem Online-Bezügerechner des Bundesverwaltungsamts einen ersten Überblick über das Zoll Gehalt verschaffen.
Zoll Gehalt mittlerer Dienst
Als Zollanwärter/-in im mittleren Dienst bist du bereits ab den ersten Tag der Ausbildung „Beamter auf Widerruf“ und erhältst Anwärterbezüge. Wenn du deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast, bist du ausgebildete Zöllnerin bzw. ausgebildeter Zöllner und bekommst Bezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Das Gehalt im mittleren Zolldienst richtet sich nach den Besoldungsgruppen A7 bis A9 mit jeweils 8 Erfahrungsstufen, die dafür sorgen, dass du im Verdienst steigst. In der Regel geschieht das durch Ansteigen der Dienstjahre. Familienstand, Schichtzulagen und Wochenendarbeit lassen dein Gehalt beim Zoll ebenfalls höher ausfallen. Nach deiner Ausbildung steigst du als Zollobersekretär/in in die Besoldungsgruppe A7 ein und kannst mit einem Gehalt von etwa 2.540 € brutto rechnen.
Besoldungsgruppe A 7 bis A 9
Zoll Gehalt gehobener Dienst
Mit erfolgreichen Abschluss des Studiums wirst du zum Diplom-Finanzwirt/in (FH) ernannt und steigst als Zollinspektorin bzw. Zollinspektor in die Besoldungsgruppe A9g ein – das „g“ steht für gehobener Dienst. Die Besoldungsgruppen im gehobenen Zolldienst liegen zwischen A9 bis A13 mit ebenfalls 8 Erfahrungsstufen, in den man über die Jahre steigt. Wie auch im mittleren Dienst erhöht sich das Gehalt durch Sonderzuschläge und den jeweiligen Familienstand. Als Zollinspektor/in mit der A9g und Erfahrungsstufe 1, bekommst du ca. 2.900 € brutto Grundgehalt. Schaffst du es innerhalb der Besoldungsgruppe bis in die Endstufe 8 zu kommen, verdienst du schon etwa 3.800 €. Bei einer Beförderung zum Zolloberinspektor, in die nächst höhere Besoldungsgruppe A10 bei gleicher Erfahrungsstufe, sind es sogar knapp 4.200 € an Grundgehalt.
Besoldungsgruppe A 9 bis A 13
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