Zollärztliche Untersuchung
Nach dem erfolgreichen Abschluss des mündlichen Auswahlverfahrens wirst du in der Regel zur ärztlichen Untersuchung beim Zoll eingeladen. Diese Untersuchung ist notwendig, um sicherzustellen, dass du körperlich fit und gesundheitlich geeignet bist, die Anforderungen des Zolldienstes bis zur gesetzlichen Altersgrenze uneingeschränkt zu erfüllen. Deine gesundheitliche Eignung wird dabei in einer amts- oder betriebsärztlichen Untersuchung festgestellt. Wenn du diese Untersuchung bestehst, steht einer Einstellung beim Zoll nichts mehr im Wege.
So läuft die ärztliche Untersuchung beim ZOLL ab
Während der zollärztlichen Untersuchung wird dein Körper gründlich von einem Arzt oder einer Ärztin untersucht. Besonders werden deine Gelenke, dein Körperbau und dein Skelettsystem überprüft. Zusätzlich musst du einen Hör- und Sehtest absolvieren. Eine Urinprobe sowie eine Blutabnahme sind ebenfalls Bestandteil der Untersuchung. Eine detaillierte Übersicht des Ablaufs der ärztlichen Untersuchung beim Zoll haben wir hier für dich zusammengestellt.
1. Anamnesebogen
Vor der Untersuchung musst du deinen Anamnesebogen (gesundheitliche Vorgeschichte) und das Einladungsschreiben vom Zoll abgeben. Des Weiteren benötigst du zur Vorlage deinen Personalausweis. Nach einer kurzen Wartezeit startet dann auch schon die medizinische Untersuchung beim Zoll.
2. Urinprobe
Die Untersuchung selbst beginnt üblicherweise mit einer Urinprobe. Der Urintest dient dazu, Rückschlüsse auf bestimmte Krankheiten oder möglichen Drogenkonsum zu ziehen.
3. Sehtest
Beim Sehtest wird u. a. deine Sehschärfe mit einen Landolt-Sehtest (Landoltring) sowie dein dreidimensionales und farbliches Sehvermögen überprüft. Ebenso wird geschaut, ob eine Schielstellung vorliegt (Phorie).
- Grundsätzlich ist für eine Einstellung beim Zoll das Farbunterscheidungsvermögen für rot und grün nicht mehr von Relevanz.
- Prüfungen: Ferne, Nähe, Stereosehen, Phorie, Farbensehen (bei Auffälligkeiten Augenarztbesuch), Dämmerungssehen (alternativ Kontrastsehen), Perimetrie.
- Sehvermögen: Kein fehlendes Sehvermögen auf einem Auge, Sehschärfe in der Ferne mit oder ohne Sehhilfe mindestens 0,8 beidäugig, 0,5 auf dem schlechteren Auge.
- Sehhilfen: Keine spezifische Anforderung an Dioptrienzahl. Bei weniger als 0,5/0,2 Sehschärfe ohne Sehhilfe müssen beim Dienstsport Kontaktlinsen getragen werden.
- Räumliches Sehen: Mindestens 100 Winkelsekunden.
- Laser-Eingriffe: Mindestens 12 Monate zurückliegend.
- Farbensehen: Bestanden bei Erkennung aller Ishihara-Farbtafeln. Ausschluss bei Rotblindheit, kombinierter Rot-Grün-Schwäche, oder totaler Farbenblindheit. Zulässig bei Rotschwäche (AQ ≥ 0,5) oder Grünbereichsstörung (AQ > 1,4).
- Dämmerungssehen: Nyktometrie 1:2,7 vor, mit und nach Blendung. Alternativ Kontrastsehen.
- Prüfungen: Sehschärfe (Ferne und Nähe, ggf. mit Sehhilfe), Farbsehen (Farbtafeln), räumliches Sehen und Augenachsenstellung, Gesichtsfeld (Halbkugelperimetrie), Dämmerungssehen (alternativ Kontrastsehen).
- Farbsehen: Normales Farbsehen erforderlich, nur leichte Grünschwäche erlaubt. Ausschluss bei Rot-Grün-Schwäche, Rotschwäche, Rotblindheit. Bei nicht erkannter Farbtafel Bestimmung des Anomalquotienten durch Augenarzt erforderlich (AQ 0,65 bis max. 3,0).
4. Hörtest
Nach dem Sehtest folgt auch schon direkt der Hörtest. Mittels spezieller Kopfhörer (Tonaudiogramm ) werden dir verschiedene Töne vorgespielt, die du per Knopfdruck oder Handzeichen anzeigst. Jedes Ohr wird hierbei einzeln behandelt.
5. Blutabnahme
Die Blutabnahme (kleines Blutbild)dient in erster Linie dazu, Einblicke in dein Gesundheitswesen zu geben. Der Arzt oder die Ärztin kann anhand der Werte Rückschlüsse auf mögliche Erkrankungen oder Vorerkrankungen ziehen.
6. Herz-Kreislauf-Check
Nach der Blutabnahme folgt ein Herz-Kreislauf-Check. Hier wird deine Lunge und das Herz abgehört und der Blutdruck gemessen. Zudem werden noch ein paar weitere körperliche Funktionstests durchgeführt.
7. Abschlussgespräch
Zum Ende der ärztlichen Untersuchung folgt noch ein abschließendes Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin und eine kurze Auswertung. Das Ergebnis über deine Diensttauglichkeit bekommst du dann schriftlich mitgeteilt. Insgesamt dauert die komplette Untersuchung nicht länger als eine Stunde.
Wenn du später beim Zoll im waffentragenden Bereich tätig sein möchtest, musst nach deiner bestandenen Ausbildung eine weitere ärztliche Untersuchung über dich ergehen lassen. Unter anderem wird dann noch ein Lungenfunktionstest sowie ein Belastungs- und Ruhe-EKG durchgeführt. Eine Brille ist übrigens nicht gleich ein Ausschlusskriterium für Waffenträger (siehe Punkt 3 Sehtest) beim Zoll.
Kann man mit Brille zum ZOLL?
Ja. Unabhängig davon, ob du eine Brille oder Kontaktlinsen trägst, kannst du für den allgemeinen Zolldienst eingestellt werden. Bei einer vorhandenen Sehschwäche ist eine bestimmte Sehkraft (Dioptrien) der Augen keine Voraussetzung für die Einstellung beim Zoll. Die Fehlsichtigkeit muss nur durch eine Sehhilfe, wie z. B einer Brille, ausgeglichen werden.
Ausschlussgründe für den Dienst beim ZOLL
In den Vorbereitungsdienst für den mittleren und gehobenen Zolldienst kannst du nur eingestellt werden, wenn du erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen hast und nach der ärztlichen Untersuchung, die gesundheitlichen Anforderungen an den Zolldienst erfüllst. Demzufolge veranlasst die Einstellungsbehörde, für die zur Einstellung vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerber, eine ärztliche Einstellungsuntersuchung. Die hier nachstehend aufgeführten körperlichen und gesundheitlichen Mängel sind absolute Ausschlussgründe für eine Einstellung beim Zoll und führen zur Dienstuntauglichkeit.
Absolute Ausschlussgründe sind:
- Fettleibigkeit; Missbildungen erheblicher Art; schwere Entwicklungsstörungen
- Chronische, entstellende, übertragbare oder zu starken Rückfällen neigende Hautkrankheiten
- Akute oder noch behandlungsbedürftige Geschlechtskrankheiten; schwere oder behindernde Erkrankungen der
Geschlechtsorgane - Deutliche Vergrößerung der Schilddrüse
- Erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit
- Minderung der Hörfähigkeit für Flüstersprache unter 5 m bereits auf einem Ohr; chronische Erkrankung oder
Veränderung des äußeren, mittleren oder inneren Ohres, insbesondere Veränderungen des Trommelfelles - Sprachstörungen wie Stottern oder Stammeln; chronische Heiserkeit; chronische Kehlkopfentzündungen
(es ist eine milde Beurteilung zulässig, geringe Mängel schließen eine Tauglichkeit nicht aus) - Weniger als 6 Kaueinheiten, einschließlich gut eingegliederten Zahnersatzes; nicht vollständige oder nicht durch
einwandfrei eingegliederte Stiftzähne oder Kronen vervollständigte Schneidezähne; starke Anfälligkeit von Karies;
fortgeschrittene Paradentose - Aktive oder latente Tuberkulose der Lunge oder des Brustfelds; rezidivierende oder chronische Erkrankung der Luftwege
- Herzklappenfehler, Erkrankung des Herzmuskels oder Herzbeutels
- Hypertonie (systolisch über 160, diastolisch über 100), Hypotonie (systolisch unter 100); dauernd erhöhte Pulszahlen im
Liegen, Stehen oder nach Belastung - Funktionelle oder geistig-psychische Schäden, die rückfällige Beschwerden oder eine vorzeitige Minderung der
Leistungsfähigkeit befürchten lassen; Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen sowie Anfallsleiden jeglicher Art - Alkoholismus und sonstige Suchtformen
Hinweis: Die Übersicht ist nur beispielhaft, ähnliche Fälle sind entsprechend zu beurteilen.
Sind Tattoos und Piercings beim Zoll erlaubt?
Grundsätzlich sind Tätowierungen, Piercings, Flesh-Tunnels, Flesh-Plugs oder Brandings beim Zoll nicht verboten. Es kommt jedoch darauf an, an welchen Körperstellen du diese hast und was sie darstellen. Körperschmuck an sichtbaren Stellen, wie an Armen, Hals und Kopf, sind weniger gern gesehen und können deine Chancen beim Zoll mindern. Ein absoluter Ausschlussgrund ist Körperschmuck, der rechts- oder linksradikale, extremistische, entwürdigende, sexistische, diffamierende, gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Dinge zeigt.
Erfahre mehr zum ZOLL Auswahlverfahren
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